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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Filmatelier Eins

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Locations (Sets wie z.B. Eisenbahnwaggon, Puppenstube, Hofgelände) des Filmatelier Eins zur Durchführung von Foto-, Film- und Eventproduktionen sowie damit zusammenhängende Leistungen.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail genügt) eines Angebots durch den Mieter oder durch Unterzeichnung eines Mietvertrages zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Mietobjekt und Nutzung

  1. Die Location wird als „Motiv-Location“ wie besichtigt oder online dargestellt vermietet.

  2. Die Nutzung ist auf den im Vertrag angegebenen Zweck und Zeitraum beschränkt. Eine Untervermietung ist untersagt.

  3. Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Sets (insbesondere historische Objekte wie den Eisenbahnwaggon) pfleglich zu behandeln.

4. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Die Miete ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Das Filmatelier Eins behält sich vor, eine Vorauszahlung oder Kaution zu verlangen.

5. Stornierung

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter werden folgende Stornogebühren fällig:

  • Bis 14 Tage vor Termin: [X]% der Miete.

  • Bis 7 Tage vor Termin: [X]% der Miete.

  • Ab 48 Stunden vor Termin: 100% der Miete.

6. Haftung und Versicherung

  1. Der Mieter haftet für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden am Mietobjekt, den Sets und dem Inventar, die durch ihn, sein Team oder Gäste verursacht werden.

  2. Der Mieter verpflichtet sich, eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung (inkl. Mietsachschäden) abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen.

  3. Das Filmatelier Eins übernimmt keine Haftung für eingebrachte Gegenstände des Mieters (Equipment, Requisiten etc.).

7. Motiv- und Urheberrechte

  1. Dem Mieter wird das Recht eingeräumt, die Location für die vereinbarte Produktion bildlich darzustellen und die Aufnahmen zeitlich und örtlich unbeschränkt zu nutzen.

  2. Die Identität der Location darf dabei (sofern nicht anders vereinbart) nicht in einem rufschädigenden Kontext dargestellt werden.

8. Hausordnung

Auf dem gesamten Hofgelände gilt die Hausordnung des Filmatelier Eins. Insbesondere ist auf Brandschutzbestimmungen (Rauchverbot in Holzbauten/Waggons) und Rücksichtnahme auf Nachbarn (Lärmschutz) zu achten.

9. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist Hameln.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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